
Aktuelles:
Es wurde ein Revisionsabkommen auf dem Gebiet der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen als Ersatz des bestehenden Abkommens am 04.07.2001
unterzeichnet.
Eine Rückwirkung ist nicht vorgesehen. Das
Ratifikationsverfahren steht noch aus. Das DBA wird ab dem 01.01. des dem
Inkrafttreten folgenden Jahres gelten. Das Abkommen soll grundsätzlich ab dem
01.01.2004 anzuwenden sein (lt. BMF-Schreiben vom 22.12.2003).
deutsche und englische Version, Protokoll und Denkschrift
Das neue DBA entspricht grundsätzlich dem OECD-MA 1992. Zum am 04.07.2001 unterzeichneten Abkommen teilte das Bundesministerium der Finanzen am 05.07.2001 mit:
"Doppelbesteuerungen stellen bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen dar. Durch das neue Abkommen sollen zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Rumänien derartige Hindernisse besser abgebaut werden als es nach dem geltenden Abkommen möglich ist. Die steuerlichen Rahmenbedingungen bilden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten regelmäßig eine wichtige Grundlage für gegenwärtige und zukünftige Investitionen. Strukturell und inhaltlich entspricht das neue Abkommen weitgehend dem OECD-Musterabkommen. Als Investitionsanreize sind insbesondere die Ermäßigung der Quellenbesteuerung bei Dividenden aus zwischengesellschaftlichen Beteiligungen von bisher 10 auf 5 % sowie bei Zinsen und Lizenzgebühren von bisher 10 auf 3 % hervorzuheben.
Das Abkommen kann nach dem Abschluß der Ratifizierungsverfahren in beiden Ländern in Kraft treten. Dies wird ein Jahr nach der erfolgten Ratifizierung der Fall sein. Für die Übergangszeit ist das geltenden Abkommen weiter anzuwenden; es wird mit Inkrafttreten des neuen Abkommen außer Kraft treten."
Das Gesetzgebungsverfahren soll erst in der neuen Legislaturperiode eingeleitet werden. (Quelle: IStR, Länderbericht, Heft 9/2002).
DBA 1973 (aktuell)
Doppelbesteuerungsabkommen mit Rumänien
Datum: 29.06.1973 Fundstelle: BStBl 1975 S. I S. 641, BGBl. 1975
II S. 601. Grundsätzliche Anwendung ab 01.01.1972.
deutsche / German Version
Protokoll
BMF-Schreiben
vom 08.11.1999: Verständigungsvereinbarung
nach Artikel 20 Abs. 3 des deutsch-rumänischen Doppelbesteuerungsabkommens
(DBA) zur steuerlichen Behandlung von technischen Dienstleistungen,
Beratungsleistungen und Dienstleistungen vergleichbarer Art
BMF-Schreiben vom 1. Oktober 1997,
IV C 6 - S 1301 Rum
- 7/97, Steuerliche Behandlung rumänischer Personengesellschaften
und ihrer Gesellschafter
Link zum Finanzministerium
Ministry of
Finance
World Atlas (Holt, Rinehart & Winston)