
Aktuelles:
Am 25.11.2003 wurde ein
Ergänzungsprotokoll zum bestehenden Abkommen paraphiert. Ferner wird über ein Revisionsabkommen
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen als Ersatz des
bestehenden Abkommens verhandelt.
DBA 1959/1991
Doppelbesteuerungsabkommen mit Niederlande
Datum: 16.06.1959 Fundstelle: BStBl 1960 I S. 381, BGBl. 1960
II S. 1781 in der Fassung des Zweiten Zusatzprotokolls
(Änderungsprotokoll) vom 21.05.1991 (BGBl. 1991 II, S.
1429). Grundsätzliche Anwendung ab 21.02.1992.
deutsche / German Version
Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 16. Juni 1959
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich
der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener
sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem
Gebiete vom 18. März 1980, Fundstelle: BGBl. 1980 II, S.
1151. Das Zusatzprotokoll wurde durch das Ausführungsgesetz
Grenzgänger Niederlande vollzogen. Dieses war erstmals für
den Veranlagungszeitraum 1979 und letztmalig für 1995 anzuwenden.
Seit 1996 ist das Zusatzprotkoll durch die Änderungen in
den §§1 Abs. 3, 1a sowie 50 Abs. 5 EStG umgesetzt worden.
DBA 1959
Doppelbesteuerungsabkommen mit Niederlande
Datum: 16.06.1959 Fundstelle: BStBl 1960 I S. 381, BGBl. 1960
II S. 1781.
deutsche / German Version
Protokoll
Vereinbarung zwischen den obersten Finanzbehörden der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich der Niederlande über
den Auskunftsaustausch auf steuerlichem Gebiet.
Es besteht ein Abkommen auf dem Gebiet der Rechts- und Amtshilfe (vom 21.05.1999, Fundstelle BGBl. 2001, S. 2, 691). Anwendung grundsätzlich ab 23.06.2001. Auf eine Aufnahme in der Datenbank wurde verzichtet.
BFH-Rechsprechung
Art. 8 Abs. 2 Satz 2
DBA-Österreich und Art. 9 Abs. 2 Satz 2 DBA-Niederlande sind auf
werkschaffende Künstler wie z.B. Bühnenbildner und Regisseure nicht
anzuwenden.
BFH-Urteil
vom 18.07.2001, I R 26/01
Inländischer Betriebsstätte
eines ausländischen Unternehmens kann höchstens derjenige Betrag als
"Dotationskapital" zugerechnet werden, der dem Gesamtunternehmen als
Eigenkapital zur Verfügung steht.
BFH-Urteil
vom 23.08.2000, I R 98/96
Link zum Finanzministerium
Ministerie van Financiën
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Literaturdatenbank von StB Albert Rädler, München
World Atlas (Holt, Rinehart & Winston)
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