Netherlands

Aktuelles:
Am 25.11.2003 wurde ein Ergänzungsprotokoll zum bestehenden Abkommen paraphiert. Ferner wird über ein Revisionsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen als Ersatz des bestehenden Abkommens verhandelt.

DBA 1959/1991
Doppelbesteuerungsabkommen mit Niederlande Datum: 16.06.1959 Fundstelle: BStBl 1960 I S. 381, BGBl. 1960 II S. 1781 in der Fassung des Zweiten Zusatzprotokolls (Änderungsprotokoll) vom 21.05.1991 (BGBl. 1991 II, S. 1429). Grundsätzliche Anwendung ab 21.02.1992.
deutsche / German Version

Zusatzprotokoll zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete vom 18. März 1980, Fundstelle: BGBl. 1980 II, S. 1151. Das Zusatzprotokoll wurde durch das Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande vollzogen. Dieses war erstmals für den Veranlagungszeitraum 1979 und letztmalig für 1995 anzuwenden. Seit 1996 ist das Zusatzprotkoll durch die Änderungen in den §§1 Abs. 3, 1a sowie 50 Abs. 5 EStG umgesetzt worden.

DBA 1959
Doppelbesteuerungsabkommen mit Niederlande Datum: 16.06.1959 Fundstelle: BStBl 1960 I S. 381, BGBl. 1960 II S. 1781.
deutsche / German Version

Protokoll


Vereinbarung zwischen den obersten Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Auskunftsaustausch auf steuerlichem Gebiet.

Es besteht ein Abkommen auf dem Gebiet der Rechts- und Amtshilfe (vom 21.05.1999, Fundstelle BGBl. 2001, S. 2, 691). Anwendung grundsätzlich ab 23.06.2001. Auf eine Aufnahme in der Datenbank wurde verzichtet.

BFH-Rechsprechung

Art. 8 Abs. 2 Satz 2 DBA-Österreich und Art. 9 Abs. 2 Satz 2 DBA-Niederlande sind auf werkschaffende Künstler wie z.B. Bühnenbildner und Regisseure nicht anzuwenden.
BFH-Urteil vom 18.07.2001, I R 26/01

Inländischer Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens kann höchstens derjenige Betrag als "Dotationskapital" zugerechnet werden, der dem Gesamtunternehmen als Eigenkapital zur Verfügung steht.
BFH-Urteil vom 23.08.2000, I R 98/96


Link zum Finanzministerium
Ministerie van Financiën

Links

Literaturdatenbank von StB Albert Rädler, München

World Atlas (Holt, Rinehart & Winston)

Links

Ray's Tax Links

 

- Keine Haftung für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit -
- No liability for correctness, actuality and completeness -