
DBA 2001 (neu)
Das am 19. April 2001 unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der
Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern, zur Verhinderung der
Steuerverkürzung und zur Amtshilfe in Steuersachen ist am 28. März 2002 in
Kraft getreten.
deutsche / German Version
Protokoll
Zum neuen DBA hat das BMF folgende
Stellungnahme abgegeben:
Am 19.4.2001 ist in Berlin ein neues deutsch-kanadisches Abkommen zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen
unterzeichnet worden. Dazu erklärte das Bundesministerium der Finanzen am 19.
April 2001: Das neue Abkommen ersetzt das Abkommen vom 17.7.1981. Es schreibt
die Rechtsentwicklung in beiden Staaten über die letzten 20 Jahre fort.
Wichtigste Änderung gegenüber dem bisherigen Abkommen ist die der Vermeidung
der Doppelbesteuerung dienende Absenkung der Quellensteuersätze auf
zwischengesellschaftliche Dividenden von gegenwärtig 15 % auf 5 %. Außerdem
sind Einschränkungen der Quellenbesteuerung bei Zinsen und Lizenzgebühren
vorgesehen. Das neue Abkommen verbessert damit die steuerlichen
Rahmenbedingungen für Investitionen in beiden Ländern. Das neue Abkommen, das
in seinen Grundzügen dem OECD-Musterabkommen entspricht, enthält weitere
Modernisierungen, wie zum Beispiel Regelungen zur steuerlichen Behandlung von
Beiträgen zu Altersversorgungssystemen des jeweils anderen Vertragsstaates, mögliche
Erleichterungen bei Umstrukturierungen sowie die Vereinbarung der gegenseitigen
Amtshilfe bei der Steuererhebung.
DBA 1981 (alt)
Doppelbesteuerungsabkommen mit Kanada
Datum: 17.07.1981 Fundstelle: BStBl 1982 I S. 752, BGBl. 1982
II S. 801. Grundsätzliche Anwendung ab 01.01.1983.
deutsche / German Version
Protokoll
Kanadische
DBA (Quelle: Kanadisches Finanzminsterium) (html-Format)
Link zum Finanzministerium
Department
of Finance
World Atlas (Holt, Rinehart & Winston)