Canada

DBA 2001 (neu)

Das am 19. April 2001 unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern, zur Verhinderung der Steuerverkürzung und zur Amtshilfe in Steuersachen ist am 28. März 2002 in Kraft getreten.
deutsche / German Version

Protokoll

English Version
Protocol

Zum neuen DBA hat das BMF folgende Stellungnahme abgegeben:
Am 19.4.2001 ist in Berlin ein neues deutsch-kanadisches Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet worden. Dazu erklärte das Bundesministerium der Finanzen am 19. April 2001: Das neue Abkommen ersetzt das Abkommen vom 17.7.1981. Es schreibt die Rechtsentwicklung in beiden Staaten über die letzten 20 Jahre fort. Wichtigste Änderung gegenüber dem bisherigen Abkommen ist die der Vermeidung der Doppelbesteuerung dienende Absenkung der Quellensteuersätze auf zwischengesellschaftliche Dividenden von gegenwärtig 15 % auf 5 %. Außerdem sind Einschränkungen der Quellenbesteuerung bei Zinsen und Lizenzgebühren vorgesehen. Das neue Abkommen verbessert damit die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in beiden Ländern. Das neue Abkommen, das in seinen Grundzügen dem OECD-Musterabkommen entspricht, enthält weitere Modernisierungen, wie zum Beispiel Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Beiträgen zu Altersversorgungssystemen des jeweils anderen Vertragsstaates, mögliche Erleichterungen bei Umstrukturierungen sowie die Vereinbarung der gegenseitigen Amtshilfe bei der Steuererhebung.

DBA 1981 (alt)
Doppelbesteuerungsabkommen mit Kanada Datum: 17.07.1981 Fundstelle: BStBl 1982 I S. 752, BGBl. 1982 II S. 801. Grundsätzliche Anwendung ab 01.01.1983.
deutsche / German Version

Protokoll

Kanadische DBA (Quelle: Kanadisches Finanzminsterium) (html-Format)

Link zum Finanzministerium
Department of Finance

World Atlas (Holt, Rinehart & Winston)

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