Belgium

Aktuelles:
Zusatzabkommen zum Abkommen vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern sowie zum dazugehörigen Schlußprotokoll, vom 5. November 2002. Das Zusatzabkommen wurde am 5. November 2002 unterzeichnet. Es tritt einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft (Artikel 5 Absatz 2 des Zusatzabkommens). Inkrafttreten, BGBl. II 2003, 1744, Anwendung grds. ab 01.01.2004
Zusatzabkommen

DBA 1967
Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien Datum: 11.04.1967 Fundstelle: BStBl 1969 I S. 38, BGBl. 1969 II S. 17. Grundsätzliche Anwendung ab 01.01.1966.
deutsche / German Version

Protokoll

Es besteht ein Abkommen auf dem Gebiet der Rechts- und Amtshilfe (vom 11.04.1967, Fundstelle BGBl. 1969, S. 17, 468, 1465). Anwendung grundsätzlich ab 01.01.1966. Auf eine Aufnahme in der Datenbank wurde verzichtet.

Link zum Finanzministerium
Ministère des Finances
Ministerie van Financiën

World Atlas (Holt, Rinehart & Winston)

Links

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