
Aktuelles:
Zusatzabkommen zum Abkommen vom 11.
April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien
zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer
Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich
der Gewerbesteuer und der Grundsteuern sowie zum dazugehörigen Schlußprotokoll,
vom 5. November 2002. Das Zusatzabkommen wurde am 5. November 2002
unterzeichnet. Es tritt einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in
Kraft (Artikel 5 Absatz 2 des Zusatzabkommens). Inkrafttreten, BGBl. II 2003,
1744, Anwendung grds. ab 01.01.2004
Zusatzabkommen
DBA 1967
Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien
Datum: 11.04.1967 Fundstelle: BStBl 1969 I S. 38, BGBl. 1969 II
S. 17. Grundsätzliche Anwendung ab 01.01.1966.
deutsche / German Version
Protokoll
Es besteht ein Abkommen auf dem Gebiet der Rechts- und Amtshilfe (vom 11.04.1967, Fundstelle BGBl. 1969, S. 17, 468, 1465). Anwendung grundsätzlich ab 01.01.1966. Auf eine Aufnahme in der Datenbank wurde verzichtet.
Link zum Finanzministerium
Ministère
des Finances
Ministerie van Financiën
World Atlas (Holt, Rinehart & Winston)
Links
Literaturdatenbank von StB Albert Rädler, München